Ein Sterbefall muss spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes bei dem zuständigen Standesamt gemeldet werden.
Dieses erledigen wir im Rahmen unserer Formalitätenerledigungen für Sie.
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde bei dem Standesamt benötigen wir folgende Dokumente und Personenstandsurkunden:
Familienstand | ||||
ledig | verheiratet | verwitwet | geschieden | |
Todesbescheinigung | x | x | x | x |
Sterbefallanzeige | x | x | x | x |
Geburtsurkunde | x | |||
Eheurkunde (vollständiger Registerauszug) oder Familienstammbuch | x | x | x | |
Scheidungsurteil mit Rechtsvermerk | x | |||
Sterbeurkunde des Ehepartners | x | |||
Personalausweis | x | x | x | x |
Zur weiteren Bearbeitung ist noch erforderlich:
- Krankenkassenkarte
- Schwerbeschädigtenausweis
- Rentennummern der gesetzlichen Renten
- Unterlagen von Zusatzrenten
- Policen von Sterbegeld- und Lebensversicherungen
- Nachweis über vorhandene Grabstätte
- div. individuelle Unterlagen
Sollten verschiedene Dokumente, Personenstandsurkunden oder relevante Unterlagen nicht vorhanden oder unauffindbar sein, werden wir diese für Sie besorgen.